Logo der IT-Fortbildung: roter Schriftzug "it" mit Kringel wie bei @, daneben blauer Schriftzug "fortbildung".

IT-Fortbildung

Fortbildungen für alle Berufsgruppen in der hessischen Justiz.

Die IT-Stelle konzipiert, organisiert und richtet für die gesamte hessische Justiz allgemeine IT-Fortbildungen sowie Fortbildungen für Fachanwendungen und zur Einführung der elektronischen Akte (e²A) aus.

Die Fortbildungen in den Fachanwendungen werden von erfahrenen Dozentinnen und Dozenten der IT-Stelle der hessischen Justiz durchgeführt.

Online-Buchungssystem

Ab sofort finden Sie alle Fortbildungen für das Jahr 2026 in unserem Online-Buchungssystem. Dort sind alle Fortbildungsinhalte und Termine beschrieben. Sie können ganz einfach das passende Fortbildungsangebot auswählen und sich mit wenigen Schritten anmelden.

In dem unteren Kasten finden Sie den Link für das Online-Buchungssystem sowie eine ausführliche Anleitung für die Nutzung.

Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung für unser Fortbildungsangebot ausschließlich über das Online-Buchungssystem möglich ist.

Fortbildungen

Informationen zu den Fortbildungen

Das Schulungszentrum liegt in der schönen Stadt Bad Vilbel.

Es besitzt drei EDV-Schulungsräume mit jeweils 12 Arbeitsplätzen und einen großen Konferenzraum. Alle Räume verfügen über Tageslicht und sind mit moderner Tagungstechnik ausgestattet.
Das Schulungszentrum hat einen barrierefreien Zugang sowie einen Aufzug in alle Etagen.

Weitere Schulungsräume befinden sich in Kassel, Gießen, Darmstadt  und Wiesbaden.

Hinweise für Teilnehmende an den Fortbildungen

Die durchgehende Teilnahme an den Veranstaltungen ist Dienst!

Eine verspätete Anreise, Unterbrechung oder vorzeitige Abreise ist unerwünscht, da die erfolgreiche Durchführung der Veranstaltungen und ihr Ertrag für die berufliche Praxis wesentlich von der Mitarbeit aller Teilnehmenden abhängen und alle Tagungen mit hohem personellen,

finanziellen und organisatorischen Aufwand gestaltet werden.

Absagen sind nur bei Vorliegen dringender Gründe möglich und müssen unverzüglich bei Eintritt der Verhinderung durch eine Stornierung über das Online-Buchungssystem mitgeteilt werden. Der Stornierungs-Link befindet sich in dem Einladungsschreiben. Absagen führen stets zu erheblichem Mehraufwand bei der Suche und Benachrichtigung von Ersatzteilnehmenden. Die rechtzeitige Absage ist ein Gebot der Fairness, damit weitere Personen an der Fortbildungsveranstaltung teilnehmen können.

Über jedes unentschuldigte Fernbleiben wird die Behördenleitung unterrichtet.

Für die Teilnahme an unseren Online-Schulungen benötigen Sie einen Rechner oder Notebook mit zwei Bildschirmen sowie ein Headset. Eine Webcam ist nicht zwingend erforderlich.

Die Teilnahme kann vom Arbeitsplatz in der Dienststelle oder aus dem Homeoffice erfolgen. Bei einer Teilnahme aus der Dienststelle sollte dafür Sorge getragen werden, dass während der Dauer der Fortbildungsveranstaltung keine Störung durch Publikumsverkehr oder Telefon erfolgt.

Mit der Einladung werden Ihnen weitere Hinweise für die Teilnahme an der Online-Schulung übersandt.

Mit der Anmeldung zu einer Fortbildungsveranstaltung werden personenbezogene Daten (Name, Amtsbezeichnung, Beschäftigungsbehörde, dienstliche E-Mail-Adresse, dienstliche und ggf. private Telefonnummer) verarbeitet und gespeichert. Diese Daten werden teilweise u.a. auch zur Erstellung der Verzeichnisse von Teilnehmenden verwendet, welche an mit der Durchführung einer Fortbildungsveranstaltung befassten Personen, wie Dozierende, Teilnehmende, Tagungsleitungen sowie Tagungsstätten und Dienststellen übermittelt werden.

Mit Ihrer Anmeldung willigen Sie in die Verarbeitung und Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten ein.

Alle Veranstaltungen der IT-Stelle finden in der Regel ohne Übernachtung statt. Im Einzelfall notwendige Übernachtungen müssen von der Beschäftigungsbehörde genehmigt werden. Die Auslagen können im Rahmen der Reisekostenabrechnung erstattet werden.

Die Teilnehmenden erhalten Reisekostenerstattung nach § 3 Abs. 2 Satz 1 des Hessischen Reisekostengesetzes. Die Reisekostenerstattung ist innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten bei der Beschäftigungsbehörde schriftlich oder elektronisch zu beantragen. Die Frist beginnt mit dem Tag, der auf den Tag der Beendigung der Dienstreise folgt (§ 4 Abs. 5 des Hessischen Reisekostengesetzes).

Hinsichtlich der Gewährung von Freizeitausgleich für Teilzeitbeschäftigte, die an Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen, wird auf § 14 des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes und die dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften verwiesen. Teilzeitbeschäftigten sind die gleichen beruflichen Aufstiegsmöglichkeiten
und Fortbildungschancen einzuräumen wie Vollzeitbeschäftigten.

Gemäß § 12 Abs. 4 des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes werden durch die Teilnahme an dienstlichen Fortbildungsmaßnahmen entstehende unvermeidliche Kosten für die Betreuung von Kindern unter 15 Jahren oder von nach ärztlichem Zeugnis pflegebedürftigen Angehörigen erstattet. Die Kostenerstattung ist innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Monat bei der Beschäftigungsbehörde schriftlich zu beantragen. Die Frist beginnt mit dem Tage nach Beendigung der Fortbildungsmaßnahme.

Auch Beurlaubte könnten an Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen.

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