Logo der IT-Fortbildung: roter Schriftzug "it" mit Kringel wie bei @, daneben blauer Schriftzug "fortbildung".

IT-Fortbildung

Fortbildungen für alle Berufsgruppen in der hessischen Justiz.

Die IT-Stelle konzipiert, organisiert und richtet für die gesamte hessische Justiz allgemeine IT-Fortbildungen sowie Fortbildungen für Fachanwendungen und zur Einführung der elektronischen Akte (e²A) aus.

Fortbildungen

Informationen zu den Fortbildungen

Das Schulungszentrum liegt in der schönen Stadt Bad Vilbel.

Es besitzt drei EDV-Schulungsräume mit jeweils 12 Arbeitsplätzen und einen großen Konferenzraum. Alle Räume verfügen über Tageslicht und sind mit moderner Tagungstechnik ausgestattet.
Das Schulungszentrum hat einen barrierefreien Zugang sowie einen Aufzug in alle Etagen.

Weitere Schulungsräume befinden sich in Kassel, Gießen, Darmstadt  und Wiesbaden.

Beschreibung

Datei ist nicht barrierefrei.

Beschreibung

Datei ist nicht barrierefrei.

Beschreibung

Datei ist nicht barrierefrei.

Beschreibung

Datei ist nicht barrierefrei.

Beschreibung

Datei ist nicht barrierefrei.

  • Reisekosten:
    Die Teilnehmenden erhalten Reisekostenerstattung nach § 3 Abs. 2 Satz 1 des Hessischen Reisekostengesetzes. Die Reisekostenerstattung ist innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten bei der Beschäftigungsbehörde schriftlich oder elektronisch zu beantragen. Die Frist beginnt mit dem Tag, der auf den Tag der Beendigung der Dienstreise folgt (§ 4 Abs. 5 des Hessischen Reisekostengesetzes).
  • Teilzeitbeschäftigung:
    Hinsichtlich der Gewährung von Freizeitausgleich für Teilzeitbeschäftigte, die an Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen, wird auf § 14 des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes und die dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften verwiesen. Teilzeitbeschäftigten sind die gleichen beruflichen Aufstiegsmöglichkeiten
    und Fortbildungschancen einzuräumen wie Vollzeitbeschäftigten.
  • Kinderbetreuungskosten:
    Gemäß § 12 Abs. 4 des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes werden durch die Teilnahme an dienstlichen Fortbildungsmaßnahmen entstehende unvermeidliche Kosten für die Betreuung von Kindern unter 15 Jahren oder von nach ärztlichem Zeugnis pflegebedürftigen Angehörigen erstattet. Die Kostenerstattung ist innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Monat bei der Beschäftigungsbehörde schriftlich zu beantragen. Die Frist beginnt mit dem Tage nach Beendigung der Fortbildungsmaßnahme.
  • Beurlaubte:
    Auch Beurlaubte könnten an Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen.
Beschreibung

Datei ist nicht barrierefrei.

Schlagworte zum Thema