Bei dem Verfahren „Datenpool“ handelt es sich um einen Sammelbegriff verschiedener Datenabfragen:
- der Meldeämter (EWO)
- bzw. Fahndungsdaten aus dem bundesweit einheitlichen polizeilichen Informationssystem der deutschen Landespolizeien (INPOL)
Die Einführung der Online-Abfrage der Daten der hessischen Einwohnermeldeämter erfolgte im Jahr 2006 für die Staatsanwaltschaften, Strafabteilungen der Gerichte, die Fachgerichtsbarkeiten und den Justizvollzug. Im Jahr 2009 wurde die rechtliche Grundlage für eine Ausweitung auf alle Bereiche der Justiz geschaffen. Mit dem Bundesmeldegesetz wurde im Jahr 2015 erstmals eine bundesweit einheitliche Grundlage für die Beauskunftung von Meldedaten geschaffen. Seit Ende 2017 steht die bundesweite Abfrage der EWO-Daten in der hessischen Justiz zur Verfügung.
Die Daten der polizeilichen Informationssysteme sind aus rechtlichen Gründen nur für die Staatsanwaltschaften abrufbar.