Elektronisches Handelsregister (EHR)

Handelsregisterauskunft

Alle 18 hessischen Registergerichte wurden bis November 2006 mit einer Büro-EDV, dem Elektronischen Handelsregister, ausgestattet. Dabei wurden die bisher auf Papier geführten Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister vollständig in das elektronische Medium überführt. Dies ist die Grundlage für die nun mögliche vollelektronische Registerauskunft in Hessen. Seit dem 01. Januar 2007 können auch die elektronisch eingereichten Dokumente wie Anmeldungen, Gesellschaftsverträge, Gesellschafterlisten, Satzungen etc. eingesehen und heruntergeladen werden. Mit dem nachfolgenden Link erreichen Sie das bundesweite Auskunftssystem für elektronisch geführte Register.

Dort können die Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und teilweise Vereinsregister bundesweit abgefragt werden.
Dabei ist die Recherche kostenfrei, detaillierte Informationen zu Firmen, Genossenschaften, Partnerschaften oder Vereinen sind nach der JVKostO kostenpflichtig.

Folgende Registerdaten können Sie, neben der Recherche, abrufen:

  • Aktueller Ausdruck (Aktueller Stand einer Firma im PDF-Dateiformat.)*
  • Chronologischer Ausdruck (Chronologisches Registerblatt einer Firma im PDF-Dateiformat. Aufruf erfolgt durch einfachen Klick auf die Registernummer unter der Spalte "Reg.Nr.") *
  • Historischer Ausdruck (Eingescanntes Papierregisterblatt bis zur Umstellung auf elektronische Registerführung)*
  • Dokumente (Zum Handelsregister eingereichte Dokumente.) *
  • Unternehmensträgerdaten (Allgemeine Informationen zu dem Unternehmensträger)

* Gebührenpflichtig

Nähere Informationen sowie die Anmeldeformulare finden Sie dort.

Handelsregisterbekanntmachungen

Auf der Internetseite "Handelsregisterbekanntmachungen" veröffentlichen die Registergerichte der Länder der Bundesrepublik Deutschland die Bekanntmachungen gemäß § 10 HGB und den sich darauf beziehenden weiteren Vorschriften sowie die Bekanntmachungen gemäß § 66 BGB. Die Veröffentlichung im Internet ist für die Vereinsregisterbekanntmachungen seit dem 30.09.2009 gesetzlich vorgeschrieben, für die übrigen Bekanntmachungen gilt die gesetzliche Verpflichtung seit dem 01.01.2007.