Buchhaltungs- und Abrechnungssystem im Strafvollzug (BASIS-Web)

BASIS-Web ist ein länderübergreifendes Projekt einer integrativen EDV-Organisationslösung zur Abwicklung der Aufgaben in Verwaltung und Vollzug der Justizvollzugseinrichtungen, dem gegenwärtig die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen (federführend), Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein sowie das Großherzogtum Luxemburg angehören.

Der Verfahrenseinsatz wird aufgrund der vielfältigen Skalierbarkeit des Verfahrens - von der einfachen "Geschäftsstellenlösung" bis zum "integrativen Einsatz" einschließlich technischer Highlights wie "Digitale Bildverarbeitung", "Schnittstellen-Modul zu Haftraumgegensprechanlagen" oder "Automatisierter Datenaustausch bei Verlegung" - in den jeweiligen Ländern unterschiedlich gehandhabt. Besonderheiten werden durch länder- und behördenspezifische Einstellmöglichkeiten berücksichtigt.

Die Zahl der Nutzer beläuft sich in Hessen auf ca. 3000, länderübergreifend arbeiten etwa 18.000 Bedienstete mit BASIS-Web.

Das Verfahren unterstützt die Verwaltung der Gefangenenstammdaten einschließlich der Strafzeitberechnung und der zugehörigen Terminverwaltung. Darüber hinaus ist es ein wichtiges Instrument zur Verwaltung von Urlauben, Ausgängen und der Abwicklung von Gefangenentransporten, erzeugt die notwendigen Papiere und stellt sicher, dass die vorgeschriebenen Benachrichtigungen, z.B. der Polizei, erfolgen.

Das Führen von Pfortenbüchern, die Besuchsverwaltung und die Verwaltung von Freizeitgruppen ist integraler Bestandteil des Fachverfahrens. Schließlich lässt es die Speicherung von Bildern und Texten zur Person zu, so dass eine umfangreiche Datensammlung zur Information und weiteren Bearbeitung zur Verfügung steht.

Weiterhin dient das Verfahren BASIS der Geldverwaltung der Gefangenen. Hierüber werden die Löhne verbucht, der Einkauf abgerechnet und die Forderungen gegen Gefangene abgewickelt. Außerdem werden über dieses Verfahren die Zahlstellen bei der Abwicklung der Sachkontobuchungen und des Geldverkehrs nach Landeshaushaltsordnung unterstützt.

Neben der Vollzugsgeschäftstelle und der Zahlstelle ist das Verfahren auch maßgeblich für die Lohnabrechnung der Gefangenen. Von der Zeit- oder Leistungserfassung im Betrieb über die Verwaltung der sog. Lohnersatzleistungen Taschengeld, Verletztengeld, Freistellungsbezüge etc. ist das Verfahren in der Lage, die Löhne zu berechnen, an die Zahlstelle zu übergeben, Lohnscheine und Arbeitsbescheinigungen zu drucken und statistische Auswertungen über den gesamten Arbeitsbereich zu erstellen.

Die Führung einer digitalen Krankenakte mit all den sich bietenden Möglichkeiten der Dokumentation, Medikation und Verordnung, die automatisierte Erstellung von Über- / Einweisungen, die Führung des Schriftverkehrs bis hin zur Terminüberwachung und Organisation des ärztlichen Dienstes gehören zum Programmumfang.

Schließlich unterstützt das Verfahren verschiedene Schnittstellen zum Lesen von Ausweisen oder zur Bereitstellung von Daten für Zellenkommunikationsanlagen.

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