Digitaldiktat und Spracherkennung

Nach Auswertung unterschiedlicher Systeme und verschiedener Hardwarekonfigurationen wurde 2005 die Entscheidung zugunsten der Spracherkennungssoftware „Dragon Naturally Speaking Legal Group 8.1“ (Nuance) im Zusammenwirken mit dem digitalen Diktat­management­system „voice4legal 2“ (4voice AG) getroffen.

Unter dem Oberbegriff „Digitaldiktat und Spracherkennung“ wird eine Sammlung mehrerer Anwendungen zusammenfasst, die neben Möglichkeiten zur Spracherkennung und dem digitalen Diktat auch einen Workflow zur Weiterleitung von Diktaten zwecks Korrektur und Umsetzung an Servicekräfte bietet, ohne Unterschied, ob die Diktate mittels Spracherkennung oder mit Hilfe des Digitalrecorders erstellt wurden.

Das herkömmliche analoge Bandgerät wurde vollständig durch das digitale Diktat abgelöst. Seitdem wird das digitale Diktat täglich in großem Umfang von den Anwenderinnen und Anwendern der hessischen Justizbehörden aller Gerichtsbarkeiten sowie den hessischen Staats- und Amtsanwaltschaften nicht nur am Arbeitsplatz, sondern auch im Home-Office genutzt.

Auch die Spracherkennung (inzwischen in der Version 14) stieß von Anfang an auf große Beliebtheit und hat im Laufe der Zeit erhebliche praktische Relevanz bei den Anwenderinnen und Anwendern erlangt. Technische Verbesserungen haben es ermöglicht, auf die früher erforderliche ständige Pflege der Sprachprofile zu verzichten. Basierend auf dem mitgelieferten Vokabular wurde für die Spracherkennung zusätzlich noch ein besonderes Fachvokabular für die hessische Justiz erstellt, welches circa 5.000 zusätzliche juristische Begriffe und Wortformen umfasst und somit die Erkennungsgenauigkeit für das spezielle Anwendungsumfeld optimiert.

Eine Hessenlizenz für den Workflow des digitalen Diktatmanagements sowie 2.500 Lizenzen für die Spracherkennung stehen allen Anwenderinnen und Anwendern aus dem Hessischen Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat, den hessischen Justizbehörden aller Gerichtsbarkeiten, den hessischen Staats- und Amtsanwaltschaften sowie den Bewährungs- und Gerichtshilfen und dem Justizvollzug zur Verfügung.