Das "Automatisierte Abrufverfahren" nach §§ 133 ff. der Grundbuchordnung (GBO) ermöglicht zugelassenen Teilnehmern die unmittelbare Online-Einsicht in das Elektronische Grundbuch über PC von ihren Arbeitsplätzen aus.
Die Teilnahme am EGB-Abrufverfahren bietet wesentliche Vorteile. Wege zum Grundbuchamt zwecks Grundbucheinsicht entfallen; einige Eingaben und Mausklicks genügen, bereits nach wenigen Augenblicken wird der aktuelle Grundbuchinhalt am Bildschirm angezeigt und kann ausgedruckt werden. Umfassende technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen gewährleisten, dass unbefugte Einsichtnahmen oder fehlerhafte Inhaltsübermittlungen ausgeschlossen sind.
Da Einsichtnahmen in das Grundbuch nach der gesetzlichen Regelung die Wahrnehmung eines berechtigten Interesses voraussetzen (§ 12 GBO), steht das Elektronische Grundbuch nur zugelassenen Verfahrensteilnehmern zur Verfügung. Das Zulassungsverfahren, die Zulassungsvoraussetzungen und einige besondere Fallgestaltungen sind nachstehend beschrieben.